Bahnenordnung |
Die Ausrüstung in jedem von der ETBF bzw. WTBA veranstalteten oder genehmigten Wettkampf muss mit den Bedingungen und Regeln der ETBF übereinstimmen. |
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Meldeordnung |
Der österreichische Sportkeglerbund (kurz ÖSKB) ist das oberste Fachorgan für Sportkegeln und Bowling in Österreich und daher für das Meldewesen in seinem Bereich zuständig. Es ist notwendig, dass alle Personen, welche Bowling als organisierte Sportart betreiben, beim ÖSKB-Passreferat gemeldet werden. |
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Schiedsrichterordnung |
Für jede von der ETBF bzw. dem ÖSKB oder einem ihm angehörenden Landesverband ausgeschriebenen Veranstaltung muss mindestens ein Schiedsrichter bestimmt werden. Als Tätigkeits- und Rechtsgrundlage der Schiedsrichter gelten die Schriften des ÖSKB. |
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Sportordnung |
Die vorliegende Sportordnung regelt unter Einhaltung der |
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Strafordnung |
Zuständig für die Herausgabe von „Vorschriften für den Straf-Ausschuss" (StrafA) und deren authentische Auslegung ist in Österreich für den Bowlingsport der Bundesvorstand (BV) des österreichischen Sportkeglerbundes (ÖSKB). Dieser Vorschrift unterliegen alle ordentlichen und außerordentlichen Verbandsmitglieder des ÖSKB und seiner Landesverbände (LV). |
Ordnung muss sein – auch beim Sport-Bowling
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